Die Mutterschaftsrichtlinien
Nach den Mutterschaftsrichtlinien sieht die gesetzliche Schwangerenvorsorge drei Ultraschalluntersuchungen vor:
- Ultraschalluntersuchung zwischen der 9. u. 12. Schwangerschaftswoche
- Ultraschalluntersuchung zwischen der 19. u. 22. Schwangerschaftswoche
- Ultraschalluntersuchung zwischen der 29. u. 32. Schwangerschaftswoche
Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen eventuelle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden. Somit können im Bedarfsfall eine spezialisierte Diagnostik und eine notwendige Therapie begonnen werden.
Die folgenden Untersuchungen werden bei den Vorsorgeterminen regelmäßig durchgeführt:
- Blutdruckmessung
- Urinuntersuchung
- Gewichtskontrolle
- Bestimmung des Eisenwerts
- verschiedene Blutuntersuchungen
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